Beim Immobilienkauf in Österreich kommen zum Kaufpreis rund 10 Prozent Nebenkosten dazu. Die größten Posten sind die Grunderwerbsteuer mit 3,5 Prozent, die Grundbucheintragung mit 1,1 Prozent, die Vertragserrichtung mit ein bis drei Prozent zuzüglich Umsatzsteuer und – falls ein Makler beteiligt ist – bis zu 3 Prozent plus Umsatzsteuer. Nicht dazu zählen die Kosten der Finanzierung: Die Eintragung des Pfandrechts und die Bankspesen hängen am Kredit, nicht am Kauf, und kommen gegebenenfalls obendrauf.

Kaufnebenkosten Österreich – die Sätze

Grunderwerbsteuer: 3,5 % des Kaufpreises Grundbucheintragung Eigentumsrecht: 1,1 % des Kaufpreises Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung: 1–3 % zzgl. 20 % USt Maklerhonorar: max. 3 % zzgl. 20 % USt (ab 48.448,51 € Kaufpreis) Faustregel Kaufnebenkosten: rund 10 % des Kaufpreises, ohne Makler rund 6,5 % Separat davon – Finanzierungskosten: 1,2 % Pfandrechtseintragung plus Bankspesen

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Grunderwerbsteuer: 3,5 Prozent

Die Grunderwerbsteuer beträgt beim entgeltlichen Erwerb 3,5 Prozent des Kaufpreises. Sie ist der größte einzelne Nebenkostenblock und wird in der Praxis vom Vertragserrichter selbst berechnet und an das Finanzamt abgeführt.

Eine wichtige Ausnahme gilt im Familienverband, also bei Übertragungen zwischen Ehepartnern, eingetragenen Partnern, Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, Eltern und Kindern, Enkeln, Stief- und Wahlkindern sowie Geschwistern, Nichten und Neffen. Diese Erwerbe gelten immer als unentgeltlich, und die Steuer wird nach einem Stufentarif vom Grundstückswert berechnet:

Anteil des GrundstückswertsSteuersatz
für die ersten 250.000 €0,5 %
für die nächsten 150.000 €2,0 %
darüber hinaus3,5 %

Grundbucheintragung: 1,1 Prozent

Für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch fallen 1,1 Prozent des Werts des einzutragenden Rechts an – beim Kauf also 1,1 Prozent des Kaufpreises. Auch hier gibt es im begünstigten Familienkreis eine reduzierte Bemessungsgrundlage. Dazu kommt eine Festgebühr für die Eingabe beim Grundbuchsgericht.

Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung: 1–3 Prozent

Den Kaufvertrag errichtet in Österreich üblicherweise eine Rechtsanwältin oder ein Notar. Dieselbe Person übernimmt in der Regel auch die Treuhandschaft – das heißt, der Kaufpreis fließt auf ein Treuhandkonto und wird erst freigegeben, wenn die Eigentumsübertragung im Grundbuch gesichert ist. Diese Konstruktion schützt beide Seiten und ist der Grund, warum ein Immobilienkauf in Österreich vergleichsweise sicher abläuft.

Das Honorar ist frei vereinbar und liegt üblicherweise zwischen einem und drei Prozent des Kaufpreises zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer; bei höheren Kaufpreisen sinkt der Prozentsatz typischerweise. Dazu kommen Barauslagen wie Beglaubigungen und Grundbuchsabfragen. Wer zahlt, ist Verhandlungssache – üblich ist, dass der Käufer die Vertragskosten trägt.

Maklerhonorar: bis 3 Prozent plus Umsatzsteuer

Ist ein Immobilienmakler beteiligt, richtet sich das Honorar nach der Immobilienmaklerverordnung. Bei einem Kaufpreis ab 48.448,51 Euro sind maximal 3 Prozent je Auftraggeber zulässig, zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer – also brutto bis zu 3,6 Prozent. Bei niedrigeren Kaufpreisen gelten abweichende Sätze beziehungsweise ein Fixbetrag.

Ein Hinweis, der oft verwechselt wird: Das Bestellerprinzip gilt in Österreich seit 1. Juli 2023 nur für die Vermietung von Wohnungen. Beim Kauf gibt es keine entsprechende Regelung.

Finanzierungsnebenkosten

Wer den Kauf finanziert, muss zusätzlich einplanen:

  • 1,2 Prozent Eintragungsgebühr für das Pfandrecht, berechnet vom im Grundbuch eingetragenen Pfandbetrag – nicht vom Kaufpreis. Der Pfandbetrag liegt üblicherweise über der Kreditsumme.
  • Bearbeitungsgebühr der Bank, meist ein bis zwei Prozent der Kreditsumme
  • Schätzgebühr für die Bewertung der Immobilie durch die Bank
  • gegebenenfalls Kosten für Beglaubigungen und die Pfandbestellungsurkunde

Beispielrechnung: Wohnung um 400.000 Euro

Angenommen, Sie kaufen eine Eigentumswohnung um 400.000 Euro über einen Makler:

KaufnebenkostenBerechnungBetrag
Grunderwerbsteuer3,5 % von 400.000 €14.000 €
Grundbucheintragung Eigentum1,1 % von 400.000 €4.400 €
Vertragserrichtung inkl. UStrund 1,5 % + 20 % UStca. 7.200 €
Maklerhonorar inkl. USt3 % + 20 % USt14.400 €
Summe Kaufnebenkostenca. 40.000 € = 10 %

Damit stimmt die verbreitete Faustregel ziemlich genau. Ohne Maklerbeteiligung sind es rund 6,5 Prozent.

Wer den Kauf finanziert, muss zusätzlich mit Kreditkosten rechnen. Die zählen nicht zu den Kaufnebenkosten – sie hängen an der Finanzierung, nicht am Kauf –, fallen aber trotzdem an. Bei 300.000 Euro Kreditsumme:

FinanzierungskostenBerechnungBetrag
Pfandrechtseintragung1,2 % von 360.000 € Pfandbetrag4.320 €
Bankspesen, Schätzung, Beglaubigungenpauschalca. 3.000 €
Summe Finanzierungskostenca. 7.300 €

Unter dem Strich stehen in diesem Beispiel also rund 447.000 Euro Gesamtaufwand. Wie viel davon auf Sie zukommt, hängt vor allem an zwei Fragen: Ist ein Makler beteiligt, und wie viel finanzieren Sie?

Wichtig

Nebenkosten werden von Banken in der Regel nicht mitfinanziert. Sie müssen zusätzlich zum Eigenmittelanteil aus eigenen Mitteln aufgebracht werden. Wer 20 Prozent Eigenmittel angespart hat und die Nebenkosten vergisst, steht kurz vor dem Notartermin mit einer Lücke von mehreren zehntausend Euro da. Rechnen Sie deshalb von Anfang an mit Kaufpreis plus zehn Prozent.

Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Die KIM-Verordnung, die zwischen 2022 und Mitte 2025 verbindliche Untergrenzen für Wohnimmobilienkredite vorgab, ist mit 30. Juni 2025 ausgelaufen. Die dort verankerten Maßstäbe wenden die Banken in der Kreditprüfung aber weitgehend weiter an, weil sie in ihre internen Standards eingeflossen sind. Rechnen Sie in der Praxis mit:

  • rund 20 Prozent Eigenmittel bezogen auf die Gesamtkosten inklusive Nebenkosten
  • einer monatlichen Kreditrate, die etwa 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigt
  • Laufzeiten bis üblicherweise 35 Jahre

Bei 400.000 Euro Kaufpreis heißt das: rund 90.000 Euro Eigenmittel, davon etwa die Hälfte allein für die Nebenkosten.

Aus der Praxis

Der häufigste Rechenfehler unserer Käufer betrifft nicht die Steuersätze, sondern die Reihenfolge. Viele suchen zuerst das Objekt und klären dann die Finanzierung. Umgekehrt ist es besser: Mit einer schriftlichen Finanzierungszusage in der Hand sind Sie in der Verhandlung ein völlig anderer Gesprächspartner – gerade dann, wenn mehrere Interessenten auf dasselbe Objekt bieten. Verkäufer entscheiden sich regelmäßig für das etwas niedrigere, aber gesicherte Angebot.

Was Sie sparen können – und was nicht

Nicht verhandelbar: Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr sind gesetzlich festgelegt.

Verhandelbar: Das Honorar für die Vertragserrichtung ist frei vereinbar – ein Vergleich zwischen zwei Kanzleien lohnt sich, besonders bei höheren Kaufpreisen. Auch beim Maklerhonorar ist die gesetzliche Höchstgrenze eben eine Höchstgrenze, keine Vorgabe. Bei der Finanzierung sind Bearbeitungsgebühren regelmäßig verhandelbar; hier lohnt sich der Vergleich mehrerer Banken schon deshalb, weil sich auch die Zinssätze unterscheiden.

Vorsicht bei Sparversuchen: Auf die Treuhandabwicklung zu verzichten, um Kosten zu sparen, ist keine gute Idee. Sie ist der Mechanismus, der verhindert, dass Sie bezahlen, ohne Eigentum zu bekommen.

Wenn Sie gerade suchen: Hinterlegen Sie Ihr Suchprofil – wir melden uns, sobald ein passendes Objekt hereinkommt, oft bevor es online geht. Und wer parallel eine eigene Immobilie verkauft, findet den Ablauf und die Verkäuferkosten hier.

Ing. Christoph Eiber, MBA
Ing. Christoph Eiber, MBA
Geschäftsführer der CE Immo Group GmbH, Akademischer Immobilienmanager

Christoph Eiber führt die CE Immo Group in Wels und ist seit über 18 Jahren in der Immobilienvermittlung und Projektentwicklung in Oberösterreich tätig. Er bewertet und vermarktet Wohnungen, Häuser, Grundstücke und Zinshäuser im Zentralraum Wels–Linz.

Stand: 26. Juli 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Österreich?

Als Faustregel gelten rund 10 Prozent des Kaufpreises. Die Hauptposten sind Grunderwerbsteuer (3,5 %), Grundbucheintragung (1,1 %), Vertragserrichtung (1–3 % zzgl. USt) und, wenn ein Makler beteiligt ist, das Honorar von bis zu 3 % zzgl. USt. Ohne Maklerbeteiligung sind es rund 6,5 Prozent. Finanzierungskosten wie die Pfandrechtseintragung und die Bankspesen zählen nicht zu den Kaufnebenkosten, kommen bei einem Kredit aber dazu.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Steuerschuldner sind grundsätzlich beide Vertragsteile, in der Praxis trägt sie aber fast immer der Käufer – so ist es in nahezu jedem Kaufvertrag vereinbart. Berechnet und abgeführt wird sie üblicherweise durch den Rechtsanwalt oder Notar, der den Vertrag errichtet.

Kann ich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren?

In der Regel nicht. Banken finanzieren üblicherweise nur den Kaufpreis, und auch diesen nicht zur Gänze. Die Nebenkosten müssen Sie zusätzlich zum Eigenmittelanteil aus eigenen Mitteln aufbringen. In Einzelfällen ist eine Vollfinanzierung möglich, dann aber zu deutlich schlechteren Konditionen.

Fällt Grunderwerbsteuer auch bei Schenkung und Erbschaft an?

Ja. Eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer gibt es in Österreich zwar nicht mehr, die Grunderwerbsteuer fällt bei unentgeltlichen Erwerben aber sehr wohl an. Sie wird dann nach dem Stufentarif vom Grundstückswert berechnet: 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro, 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent für den darüber liegenden Teil.

Was kostet der Notar oder Rechtsanwalt beim Wohnungskauf?

Das Honorar ist frei vereinbar und liegt üblicherweise bei ein bis drei Prozent des Kaufpreises zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer, dazu kommen Barauslagen. Bei höheren Kaufpreisen sinkt der Prozentsatz meist. Holen Sie vor der Beauftragung zwei Angebote ein – die Unterschiede sind größer, als die meisten Käufer erwarten.

Warum wird das Pfandrecht mit 1,2 Prozent besteuert und nicht mit 1,1?

Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt 1,1 Prozent, jene für ein Pfandrecht 1,2 Prozent. Bemessungsgrundlage ist beim Pfandrecht nicht der Kaufpreis, sondern der im Grundbuch eingetragene Pfandbetrag – dieser liegt in der Praxis über der eigentlichen Kreditsumme, weil Zinsen und Nebengebühren mitbesichert werden.

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