Beim Baurecht erwerben Sie nicht das Grundstück, sondern das befristete Recht, darauf ein Bauwerk zu errichten und zu besitzen. Sie zahlen dafür einen laufenden Bauzins statt eines Kaufpreises. Das senkt die Einstiegskosten deutlich, gerade dort, wo Grund teuer ist. Der Preis dafür sind die laufende Belastung und die entscheidende Frage, was am Ende der Laufzeit passiert. Genau diese Frage entscheidet auch darüber, ob ein Baurechtshaus später gut verkäuflich ist.

Baurecht – auf einen Blick

Rechtsgrundlage: Baurechtsgesetz, das Baurecht ist ein grundbücherlich eingetragenes Recht Laufzeit: mindestens 10, höchstens 100 Jahre Eigene Einlage: Das Baurecht bekommt eine eigene Grundbuchseinlage und ist wie eine Liegenschaft behandelbar Gegenleistung: laufender Bauzins, meist wertgesichert Typische Baurechtsgeber: Gemeinden, Kirche, Stiftungen, öffentliche Hand Am Ende: Das Bauwerk fällt an den Grundeigentümer, gesetzlich gebührt ein Entschädigungsanspruch, sofern nichts anderes vereinbart ist

Wie das Baurecht funktioniert

Rechtlich wird das Grundstück gedanklich zweigeteilt. Der Grundeigentümer bleibt Eigentümer des Bodens, der Bauberechtigte erhält ein eigenes, veräußerliches und vererbliches Recht, darauf zu bauen. Dieses Recht bekommt eine eigene Grundbuchseinlage und kann verkauft, verschenkt, vererbt und belastet werden. Für Banken ist es damit auch belehnbar, wenn die Restlaufzeit passt.

Das Bauwerk selbst gehört während der Laufzeit dem Bauberechtigten, nicht dem Grundeigentümer. Das ist der entscheidende Unterschied zur Miete oder Pacht.

Die Laufzeit muss mindestens 10 Jahre betragen und darf 100 Jahre nicht überschreiten. In der Praxis werden Baurechte für Wohnhäuser meist auf mehrere Jahrzehnte eingeräumt, häufig auf 70 bis 99 Jahre.

Was das Modell kostet

Statt eines Kaufpreises zahlen Sie den Bauzins, üblicherweise monatlich oder jährlich und in aller Regel wertgesichert. Die Höhe ist frei vereinbar und orientiert sich meist an einem Prozentsatz des Grundwerts.

Der Reiz liegt in der Anfangsentlastung. Bei einem Grundstück, das im Kauf 250.000 Euro kosten würde, entfällt dieser Betrag samt der darauf entfallenden Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr aus der Finanzierung. Was das im Raum Wels und Linz bedeutet, wird an den Grundstückspreisen deutlich: In Leonding kostet ein 700-Quadratmeter-Grundstück rund 460.000 Euro, in Marchtrenk rund 207.000, siehe Grundstückspreise Linz und Linz-Land.

Dem steht die Dauerbelastung gegenüber. Über 30 oder 40 Jahre summiert sich der wertgesicherte Bauzins zu einem erheblichen Betrag, ohne dass Sie damit Eigentum am Grund aufbauen. Die ehrliche Rechnung vergleicht deshalb nicht Kaufpreis gegen Bauzins, sondern die Gesamtbelastung über die geplante Nutzungsdauer, inklusive der Frage, was am Ende übrig bleibt.

Was am Ende der Laufzeit passiert

Das ist der Punkt, an dem die meisten Interessenten zu wenig nachfragen.

Läuft das Baurecht aus, fällt das Bauwerk an den Grundeigentümer. Das Gesetz sieht dafür grundsätzlich eine Entschädigung vor, mangels anderer Vereinbarung ein Viertel des vorhandenen Bauwerts. Diese Regelung ist jedoch vertraglich abdingbar, und genau das steht in vielen Verträgen. Wie hoch die Entschädigung ausfällt und ob es überhaupt eine gibt, entscheidet also der konkrete Baurechtsvertrag, nicht das Gesetz.

Praktisch relevant wird das schon lange vor dem Ende: Je kürzer die Restlaufzeit, desto schwieriger sind Finanzierung und Verkauf. Ein Baurechtshaus mit 70 Jahren Restlaufzeit ist ein normales Objekt. Eines mit 15 Jahren ist ein Spezialfall, für den sich kaum eine Bank findet.

Wichtig

Prüfen Sie beim Kauf eines bestehenden Baurechtshauses immer drei Zahlen: die Restlaufzeit, die Höhe und Wertsicherung des Bauzinses und die vertragliche Regelung zur Entschädigung am Ende. Alle drei stehen im Baurechtsvertrag, der über die Grundbuchseinlage auffindbar ist. Ein günstiger Kaufpreis bei kurzer Restlaufzeit ist kein Schnäppchen, sondern der Marktpreis für ein auslaufendes Recht.

Für wen sich Baurecht rechnet

Passend, wenn:

  • Der Grund in der gewünschten Lage sonst unbezahlbar wäre und die Alternative der Verzicht auf das Eigenheim ist
  • Die Restlaufzeit lang genug ist, um die eigene Nutzungsdauer und einen späteren Verkauf abzudecken
  • Der Bauzins samt Wertsicherung dauerhaft leistbar bleibt, auch bei höherer Inflation
  • Der Baurechtsgeber verlässlich ist, was bei Gemeinden und Kirche in der Regel der Fall ist

Eher nicht passend, wenn:

  • Das Ziel Vermögensaufbau über den Grundwert ist, denn genau daran partizipieren Sie nicht
  • Die Restlaufzeit unter etwa 40 Jahren liegt und Sie langfristig planen
  • Sie die Immobilie in absehbarer Zeit wieder verkaufen wollen, weil der Käuferkreis kleiner ist
  • Der Vertrag jede Entschädigung am Ende ausschließt

Für Käufer ist wichtig: Der Wert eines Baurechtsobjekts wird anders ermittelt als der eines normalen Hauses, weil die Befristung und der laufende Bauzins eingerechnet werden müssen. Wie Bewertung grundsätzlich funktioniert, steht im Beitrag Was ist meine Immobilie wert?

Baurecht, Miete und Pacht: die Abgrenzung

Die drei Modelle werden im Alltag oft verwechselt, unterscheiden sich rechtlich aber grundlegend:

BaurechtMietePacht
Was Sie erhalteneigenes dingliches Recht im Grundbuchschuldrechtlicher Anspruchschuldrechtlicher Anspruch
Wem gehört das Gebäudedem Bauberechtigtendem Eigentümerdem Eigentümer
Grundbucheigene Einlagekeine Eintragungkeine Eintragung
Belehnbarjaneinnein
Verkäuflich, vererblichjaneineingeschränkt
Laufzeit10 bis 100 Jahrefreifrei

Der entscheidende Unterschied ist die dingliche Natur: Das Baurecht steht im Grundbuch, wirkt gegenüber jedermann und übersteht auch einen Verkauf des Grundstücks. Ein Mietvertrag über einen Bauplatz gibt Ihnen diese Sicherheit nicht.

Praktisch relevant wird das, wenn der Grundeigentümer wechselt oder insolvent wird. Der Bauberechtigte behält sein Recht, der Mieter oder Pächter ist im Zweifel deutlich schlechter gestellt.

Aus der Praxis

Wenn Sie ein Baurechtsobjekt verkaufen wollen, holen Sie vorher eine schriftliche Bestätigung des Baurechtsgebers über Restlaufzeit, aktuellen Bauzins und allfällige Verlängerungsmöglichkeiten ein. Diese eine Seite beantwortet die drei Fragen, die jeder ernsthafte Interessent und jede Bank stellen wird. Ohne sie versandet die Vermarktung in Einzelanfragen, und Sie verhandeln aus der Defensive. Manche Baurechtsgeber sind zudem bereit, die Laufzeit gegen Anpassung des Bauzinses zu verlängern, was den Verkaufswert deutlich hebt.

Was im Baurechtsvertrag geregelt sein sollte

Wer ein Baurecht neu begründet oder ein bestehendes übernimmt, sollte diese Punkte kennen:

  • Laufzeit und Beginn, samt der Frage, ob eine Verlängerung vorgesehen oder zumindest verhandelbar ist
  • Höhe des Bauzinses und die Wertsicherungsklausel. Welcher Index, welche Anpassungsintervalle, gibt es eine Obergrenze?
  • Entschädigung am Ende. Gilt die gesetzliche Regelung oder wurde sie abbedungen? Wie wird der Bauwert ermittelt?
  • Zustimmungserfordernisse. Braucht die Veräußerung des Baurechts die Zustimmung des Grundeigentümers? Solche Klauseln sind üblich und beeinflussen die Verkäuflichkeit.
  • Bauverpflichtung. Bis wann muss gebaut werden, was passiert bei Fristablauf?
  • Erhaltungspflichten und Versicherungspflichten während der Laufzeit
  • Heimfall. Unter welchen Bedingungen kann der Grundeigentümer das Baurecht vorzeitig zurückfordern, etwa bei Bauzinsrückstand?

Der Heimfall ist der Punkt, den Laien am häufigsten übersehen. Ein mehrjähriger Bauzinsrückstand kann je nach Vertrag zum vorzeitigen Verlust des Baurechts führen, und damit zum Verlust des Hauses. Was genau gilt, steht im Vertrag und sollte vor der Unterschrift von einem Rechtsanwalt gelesen werden.

Ing. Christoph Eiber, MBA
Ing. Christoph Eiber, MBA
Geschäftsführer der CE Immo Group GmbH, Akademischer Immobilienmanager

Christoph Eiber führt die CE Immo Group in Wels und ist seit über 18 Jahren in der Immobilienvermittlung und Projektentwicklung in Oberösterreich tätig. Er bewertet und vermarktet Wohnungen, Häuser, Grundstücke und Zinshäuser im Zentralraum Wels–Linz.

Stand: 1. August 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was ist ein Baurecht?

Das befristete, im Grundbuch eingetragene Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu besitzen. Das Bauwerk gehört während der Laufzeit dem Bauberechtigten, der Grund dem Grundeigentümer. Als Gegenleistung wird ein laufender Bauzins bezahlt.

Wie lange läuft ein Baurecht?

Nach dem Baurechtsgesetz mindestens 10 und höchstens 100 Jahre. Für Wohnbauten werden in der Praxis meist mehrere Jahrzehnte vereinbart. Die Restlaufzeit ist beim Kauf eines bestehenden Baurechtsobjekts die wichtigste Kennzahl, weil sie Finanzierbarkeit und Weiterverkauf bestimmt.

Was passiert am Ende der Baurechtszeit?

Das Bauwerk fällt an den Grundeigentümer. Das Gesetz sieht mangels anderer Vereinbarung eine Entschädigung von einem Viertel des Bauwerts vor, diese Regelung kann im Vertrag aber abbedungen werden. Was konkret gilt, steht ausschließlich in Ihrem Baurechtsvertrag.

Kann ich ein Baurechtshaus verkaufen?

Ja, das Baurecht ist veräußerlich und vererblich. Der Käuferkreis ist allerdings kleiner als bei einer normalen Liegenschaft, und die Restlaufzeit beeinflusst den Preis erheblich. Unter etwa 40 Jahren Restlaufzeit wird die Finanzierung für Käufer zunehmend schwierig.

Bekomme ich für ein Baurechtshaus einen Kredit?

In der Regel ja, wenn die Restlaufzeit deutlich über der Kreditlaufzeit liegt. Banken verlangen typischerweise einen komfortablen Puffer zwischen Kreditende und Ablauf des Baurechts. Bei kurzer Restlaufzeit wird die Finanzierung schwierig bis unmöglich.

Ist Baurecht günstiger als Kaufen?

Am Anfang deutlich, auf Dauer nicht unbedingt. Sie sparen den Grundkaufpreis samt Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr, zahlen dafür aber über Jahrzehnte einen wertgesicherten Bauzins und bauen kein Eigentum am Grund auf. Ob es sich rechnet, zeigt erst der Vergleich der Gesamtkosten über Ihre geplante Nutzungsdauer.

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